Die Abschlussprüfung beinhaltet einen Teil ohne und einen mit Hilfsmittel. Das Lösen von Aufgaben ohne Hilfsmittel wird mit Beginn der 11. Jgst. im Unterricht geübt und in Leistungsnachweisen, i.d.R. im Rahmen von Kurzarbeiten, abgefragt. Die zugelassenen Hilfsmittel für Schulaufgaben sowie für den zweiten Teil der Abschlussprüfung sind:
Merkhilfe (Nichttechnik)
Ein Ausdruck wird von der Schule zur Verfügung gestellt.
https://www.isb.bayern.de/berufliche-schulen/materialien/m/merkhilfen-mathematik-technik-nichttechnik-bos/
Taschenrechner
Ein zulässiger Taschenrechner darf weder programmierbar noch graphikfähig sein. Auch sind weitere Fähigkeiten eines Taschenrechners wie z.B. das symbolische Rechnen, das Lösen von Gleichungen usw. nicht zulässig.
Ausdrücklich erlaubt ist dagegen, dass der Taschenrechner „in der Lage ist, die Wertetabelle einer Funktion auszugeben, oder bei Termen ohne Variablen äquivalente Darstellungen ermöglicht, z.B. durch Kürzen oder teilweise Radizieren.“ Zulässig ist es auch, „wenn ein Taschenrechner grundlegende statistische Funktionen aufweist wie die Berechnung des Mittelwertes und der Standardabweichung einer Grundgesamtheit, der Binomialkoeffizienten und von n-Fakultät.“
http://www.bfbn.de/schueler-eltern/unterrichtsfaecher/mathematik/info-taschenrechner
Tafelwerk (nur in der 12. Jgst.)
Das Tafelwerk wird von der Schule zur Verfügung gestellt.