Rechtslehre (IW)

Im Unterrichtsfach Rechtslehre der Ausbildungsrichtung „Internationale Wirtschaft“ in der Jahrgangsstufe 11 (laut Stundentafel 2 Std. in der Woche) setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Leitprinzipien, Rechtsquellen und Regelungen des deutschen Privatrechts auseinander und sind so befähigt, im Rechtsverkehr fachlich fundiert, verantwortlich und sozial kompetent zu handeln. Zudem wird ein wichtiger Beitrag für die Studierfähigkeit in entsprechenden Studiengängen geleistet. Die Schülerinnen und Schüler bewältigen Fallsituationen aus dem Vertragsrecht, handeln als Verantwortliche im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wählen geeignete Rechtsformen aus und gestalten die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft erwerben die Schülerinnen und Schüler zudem auch Kompetenzen im internationalen Recht und agieren nicht nur im nationalen sondern auch im internationalen Geschäftsverkehr. Durch die Auseinandersetzung mit der Rechtskultur, nicht nur des eigenen Landes, entwickeln sie ein Verständnis für die grundlegenden Prinzipien verschiedener Rechtsordnungen.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich im Fach Rechtslehre mit juristischen Denk- und Vorgehensweisen auseinander, lösen selbständig rechtliche Problemfälle unter Zuhilfenahme von Gesetzestexten und überprüfen die Lösungen auch im Hinblick auf soziale Entwicklungen und wirtschaftliche Notwendigkeit.
Die Erfahrungen aus der fachpraktischen Ausbildung unterstützen den Kompetenzerwerb, sodass die sachgerechte Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemen im beruflichen und privaten Umfeld gelingt.
Der Unterricht ermöglicht nicht nur Verbindungen zu den Lernbereichen im Fach Internationale Betriebswirtschaftslehre (z.B. „Ein Unternehmen international ausrichten“ oder „Jahresabschlussarbeiten durchführen“), indem er dort erworbene Kompetenzen ergänzt, sondern knüpft an Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe an.

Der kompetenzorientierte Unterricht folgt einem Kompetenzstrukturmodell, das sich in drei Gegenstandsbereiche (Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht), welche die inhaltliche Grundlage des Faches bilden, vier prozessbezogene Kompetenzen (analysieren, beurteilen, kommunizieren, handeln) und drei Perspektiven (Unternehmerperspektive, Arbeitnehmerperspektive und Konsumentenperspektive) gliedert. In ihren jeweiligen Rollen als Konsument, Arbeitnehmer und Unternehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die sie auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen in Beruf und Privatleben vorbereiten.

Kompetenzstrukturmodell

Im Vordergrund stehen praxisorientierte, lebens- bzw. berufsorientierte Handlungssituationen, die von den Schülerinnen und Schülern ganzheitlich gelöst werden. Neben der Vermittlung von fachlichen Kompetenzen werden im Unterricht verstärkt überfachliche Kompetenzen gefördert. Bei der Entwicklung dieser Kompetenzen spielen konkret auszuführende Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle.

Lernbereiche (LB):

  • LB 1: Kaufverträge mit inländischen und ausländischen Partnern abschließen und erfüllen
  • LB 2: Als Kaufmann / Kauffrau am Rechtsverkehr teilnehmen und für ein internationales Unternehmen die geeignete Rechtsform finden
  • LB 3: Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestalten

Leistungsnachweise:

  • Kurzarbeiten (KA) oder Stegreifaufgaben (Ext)
  • Mündliche Noten