Schulgeld
Für die Ausbildung an öffentlichen Fachoberschulen wird kein Schulgeld erhoben.
Schülerstammkarte und Schulbesuchsbestätigung
Der Bestellschein für eine Schülerstammkarte kann erst am 1. Schultag ausgegeben werden. Bitte halten Sie hierfür ein Passbild bereit. Schulbesuchsbestätigungen erhalten Sie von Ihrer Klassenleitung am 3. Schultag.
Kostenfreiheit des Schulweges
Grundsätzlich haben die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung.
Der Aufwandsträger erstattet die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 440.-€ je Schuljahr übersteigen (Stand Juli 2019). Die Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall auf Antrag gegen Vorlage der gesammelten Fahrausweise. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober für das vorangehende Schuljahr beim Schulreferat – GV oder beim zuständigen Landratsamt zu stellen. Voraussetzung für die Erstattung ist in der Regel der Besuch der nächstgelegenen Fachoberschule sowie die Benutzung der kostengünstigsten Fahrkarte. Kostenfreie Jahreswertmarken erhält, wer zu einem bestimmten Termin im Juli oder August eine aktuelle Bestätigung über den Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder oder einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe vorlegt.
Ausbildungsförderung
Schüler/innen von Fachoberschulen können unter bestimmten, allerdings sehr begrenzten Voraussetzungen Förderungsmittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) erhalten. Nähere Auskünfte über die Voraussetzungen können bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeholt werden. Zuständig für Münchener Schüler*innen, ist das Amt für Ausbildungsförderung, Neuhauser Str. 39, 80331 München, für Schüler*innen aus dem Landkreis das jeweilige Landratsamt.