Rechtslehre (WV)

Im Unterrichtsfach Rechtslehre in der 11. Jahrgangsstufe (laut Stundentafel 2 Std. in der Woche) setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Leitprinzipien, Rechts-quellen und Regelungen des deutschen Privatrechts auseinander und sind so befähigt, im Rechtsverkehr fachlich fundiert, verantwortlich und sozial kompetent zu handeln. Zudem wird ein wichtiger Beitrag für die Studierfähigkeit in entsprechenden Studiengängen geleistet. Die Schülerinnen und Schüler bewältigen Fallsituationen aus dem Vertragsrecht, handeln als Verantwortliche im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wählen geeignete Rechtsformen aus und gestalten die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich im Fach Rechtslehre mit juristischen Denk- und Vorgehensweisen auseinander, lösen selbständig rechtliche Problemfälle unter Zuhilfenahme von Gesetzestexten und überprüfen die Lösungen auch im Hinblick auf soziale Entwicklungen und wirtschaftliche Notwendigkeit.

Die Erfahrungen aus der fachpraktischen Ausbildung unterstützen den Kompetenzerwerb, sodass die sachgerechte Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemen im beruflichen und privaten Umfeld gelingt.

Der Unterricht im Fach Rechtslehre ermöglicht vielfältige Verbindungen zu anderen Fächern, insbesondere zum Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen mit den folgenden Lernbereichen: „Personal beschaffen und einsetzen“, „Material beschaffen sowie Fertigungsverfahren festlegen“ oder „Mithilfe der Geschäftsbuchführung das Gesamtergebnis einer Unternehmung ermitteln“. Weiterhin knüpft das Fach Rechtslehre an Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer fachpraktischen Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 an.
Es ergeben sich auch vielfältige Verbindungen zu den allgemeinbildenden Fächern. Beispielsweise vermittelt das Fach Deutsch notwendige Kompetenzen im sprachlichen und kommunikativen Bereich, die für die Fallbearbeitung und die Gestaltung von vertraglichen Beziehungen unerlässlich sind. Darüber hinaus finden sich Anknüpfungspunkte zur Katholischen und Evangelischen Religionslehre und zu Ethik.
Der kompetenzorientierte Unterricht folgt einem Kompetenzstrukturmodell, das sich in drei Gegenstandsbereiche (Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht), welche die inhaltliche Grundlage des Faches bilden, vier prozessbezogene Kompetenzen (analysieren, beurteilen, kommunizieren, handeln) und drei Perspektiven (Unternehmer-, Arbeitnehmer- und Konsumentenperspektive) gliedert. In ihren jeweiligen Rollen als Konsument, Arbeitnehmer und Unternehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die sie auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen in Beruf und Privatleben vorbereiten.

Kompetenzstrukturmodell

Im Vordergrund stehen praxisorientierte, lebens- bzw. berufsorientierte Handlungssituationen, die von den Schülerinnen und Schülern ganzheitlich gelöst werden. Neben der Vermittlung von fachlichen Kompetenzen werden im Unterricht verstärkt überfachliche Kompetenzen gefördert. Bei der Entwicklung dieser Kompetenzen spielen konkret auszuführende Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle.

Lernbereiche (LB):

  • LB 1: Kaufverträge abschließen und erfüllen
  • LB 2: Im kaufmännischen Geschäftsverkehr agieren
  • LB 3: Arbeitsverhältnisse rechtlich gestalten

Leistungsnachweise:

  • Kurzarbeiten (KA) oder Stegreifaufgaben (Ext)
  • Mündliche Noten